Die konkrete Anrechnung einzelner Leistungen erfolgt immer erst nach der Einschreibung. Dabei werden die bestandenen Prüfungen (und ggf. auch Fehlversuche) aus Ihrem früheren Studium übertragen. Bitte beachten Sie, dass eine endgültig nicht bestandene Prüfung in Ihrem früheren Studiengang ein Weiterstudium bei uns nicht erlaubt (Einschreibehindernis).
Wenn Sie in einem ?hnlichen oder anderen Studiengang als dem jetzt angestrebten endgültig nicht bestanden haben, kann die Prüfungsordnung ihres Wunschstudiengangs weitere Einschreibehindernisse enthalten. Dies betrifft insbesondere die Regelungen, falls Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
Wie die konkrete Anrechnung einzelner Leistungen im Einzelnen funktioniert, ist je nach Studiengang unterschiedlich und wird vom Prüfungsausschuss durchgeführt.
Die Anrechnungen erfolgen innerhalb des ersten Semesters an der Hochschule für Technik Stuttgart bzw. im neuen Studiengang. Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen.